Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite kunden.dwd.de/bufrviewer
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und ist bemüht, die Internetseite kunden.dwd.de/bufrviewer barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite kunden.dwd.de/bufrviewer wurde keinem Barrierefreiheitstest unterzogen, die nachfolgend aufgeführten Punkte basieren auf einer Selbsteinschätzung. Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar. Diese Erklärung wurde am 20.09.2020 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 25.03.2022 überprüft.
Nachfolgend sind nach § 2 Anwendungsbereich der BITV 2.0 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
- Inhalte und Dokumente Dritter (z.B. Ministerien, andere Institutionen), da diese außerhalb der Kontrolle sind und nicht durch den DWD finanziert oder entwickelt werden
Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant und wird schrittweise durchgeführt.
- Die Überschriften Struktur wird nicht immer logisch eingehalten und beginnt nicht immer mit der obersten. Damit erfüllen nicht alle Unterseiten das Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen
Leichte Sprache / Gebärdensprache
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.dwd.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Kontakt
E-Mail: t2b.chk@dwd.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de